+++ ACHTUNG: Neue Automatikregelung seit dem 01.04.2021 +++
Führerschein ohne Automatik-Beschränkung trotz Automatik-Prüfung!!!
Ihr lernt in mindestens 10 Übungsstunden (Unterrichtseinheiten à 45 Minuten) mit einem Schaltfahrzeug die Schaltvorgänge, Anfahren, Anhalten, Fahren mit schleifender Kupplung (Grundfahrübungen, wie Parken, etc...) sowie Anfahren in Steigungen. Abgeschlossen wir das Ganze mit einer 15-minütigen Überprüfungsfahrt durch den Fahrlehrer. Bei positivem Testverlauf erhaltet Ihr dann eine entsprechende Bescheinigung.
Die Vorbereitung auf die Fahrprüfung und die Prüfungsfahrt findet dann auf einem Automatik-Fahrzeug statt. Euer großer Vorteil mit dieser neuen Regelung: Bei der Fahrprüfung mit dem Automatikfahrzeug könnt Ihr Euch voll und ganz auf die Prüfung konzentrieren – und müsst kein Prüfungsversagen durch fehlerhaftes Anfahren, Verschalten oder Abwürgen des Motors fürchten.
Mit dieser zusätzlichen Ausbildung wird die Beschränkung auf Automatik-Fahrzeuge aufgehoben und die Schlüsselzahl 197 im Führerschein eingetragen. Hintergrund: Die Anzahl von Fahrzeugen mit Automatikgetriebe steigt stetig, u.a. sind alle E-Autos Automatik-Fahrzeuge. Damit soll auch der Einsatz dieser Pkw in Fahrschulen gefördert werden.
Umweltschutz? Wir sind dabei: Fahrausbildung auf ID.3!
Auch wir leisten in Zukunft einen Beitrag zur Umweltschonung durch den Einsatz von Elektro-Ausbildungsfahrzeugen (Volkswagen ID.3).