Fahrschule Theuerkauf

Wir bringen Euch in Fahrt!

Die verschiedenen Führerscheinklassen

 

Du möchtest einfach und schnell Deinen Führerschein machen? Dann komm bei uns vorbei. Wir bringen Dir gerne das Fahren bei und unterstützen Dich bestmöglich bei Theorie und Praxis. Hier findest Du eine Übersicht über die verschiedenen Führerscheinklassen, die wir ausbilden.


Mofa

Mofa

  • einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, 
  • maximal 25 km/h bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit (bbH)
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor

Mindestalter: 15 Jahre


Klasse AM

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
  • einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
  • einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren

auch mit Beiwagen.

Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.

Dreirädrige Kleinkrafträder mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit 

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
  • maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
  • maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
  • Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)  

Mindestalter: 15 Jahre (NEU seit 2020)*.

*Die angekündigte Verordnung über die Herabsetzung des Mindestalters der Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahre vom 14.01.2020 ist seit dem 30.01.2020 wirksam.


Klasse A1

Klasse A 1

Krafträder mit

  • Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und 
  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,

auch mit Beiwagen.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Leistung von bis zu 15 kW

Mindestalter: 16 Jahre.


Klasse A2

Klasse A 2

Krafträder mit

  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,

auch mit Beiwagen.

Mindestalter: 18 Jahre.


Klasse A

Klasse A

Krafträder mit

  • Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,

auch mit Beiwagen.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • Leistung von mehr als 15 kW oder mit
  • symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter: 24 bei direktem Zugang. 21 für Dreirädrige.
20 bei Vorbesitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren


Klasse B

Klasse B

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt. 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit  

  • Leistung von mehr als 15 kW oder mit
  • symmetrisch angeordneten Rädern und
  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter: 18 Jahre beim Direkterwerb, 17 Jahren beim Begleitenden Fahren.  Schließt Klasse AM & L mit ein.
 

Klasse B mit Schlüsselzahl 197

(Automatik-Regelung ab 01.04.2021)

Führerschein Klasse B mit Eintragung Schlüsselzahl 197

  • mindestens 10 Stunden à 45 Minuten auf Schaltfahrzeug
  • mindestens 15-minütige Testfahrt durch den Fahrlehrer
  • keine Beschränkung auf Automatik-Fahrzeuge im Führerschein
      

Klasse B mit Schlüsselzahl 96

(keine eigene Fahrerlaubnisklasse)

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

  • zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg

Info: Erweiterung der Klasse B, wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt, keine Prüfung, aber Schulung

 


Klasse BE

Klasse BE

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination

  • mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3.500 kg

Mindestalter: 18 Jahre beim Direkterwerb, 17 Jahren beim Begleitenden Fahren.  Voraussetzung: Vorbesitz Kl. B, nur praktische Prüfung.


Klasse C1

Klasse C 1

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Mindestalter: 18 Jahre.


Klasse C1E

Klasse C 1 E

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit

  • einem Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr 3.500 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg.

Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit

  • Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 12.000 kg.

Mindestalter: 18 Jahre.


Klasse C

Klasse C

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

Mindestalter: 21  (18 nach erfolgter Grundqualifikation)


Klasse CE

Klasse CE

Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit

  • mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg.

Mindestalter: 21  (18 nach erfolgter Grundqualifikation)


Klasse T

Klasse T

  • Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h

die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

Mindestalter: 16 Jahre.


Klasse L

Klasse L

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie
  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
  • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern

die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

Mindestalter: 16 Jahre.

Das brauchst Du:

Hier haben wir für Euch ein paar Dinge aufgelistet, die Ihr für die Beantragung Eures Führerscheins benötigt:

 

  • gültiger Ausweis
  • aktuelles, biometrisches Passfoto
  • Nachweis über einen Sehtest

    (nicht älter als 2 Jahre). In unserer Fahrschule in Kaster kannst Du auch den Sehtest machen.

  • Nachweis über die Teilnahme am Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen (LSM)" oder an einem Erste-Hilfe-Kurs.
  • Für die Anmeldung der Klassen C, CE, C1, C1E wird anstelle des Sehtests ein augenärztliches Gutachten benötigt sowie ein ärztliches Zeugnis.

     

Wissenswertes

Stufenführerschein für Krafträder

Die bisherigen Klassen 1a und 1 gehen in der neuen Klasse A auf. Inhaltlich bleibt der Stufenführerschein jedoch bestehen. Wer zunächst die Fahrerlaubnis in einer weniger starken Leistungsklasse erwirbt, erhält leichteren Zugang zur nächst höheren Fahrerlaubnisklasse (Beispiel: Wer zunächst zwei Jahre Erfahrung in der Klasse A1 – Leichtkraftrad bis 11 kW Leistung – sammelt, muss für den Zugang zur Klasse A2 – Kraftrad bis 35 kW Leistung – nur noch eine praktische Prüfung ablegen, nicht aber mehr eine theoretische). Damit wird ein Anreiz geschaffen, zunächst auf weniger leistungsstarken Zweirädern Erfahrung zu sammeln.

Anhängerführerschein

Für das Mitführen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und bis zu 3.500 kg ist ein eigener Anhänger-Führerschein, die Klasse E, erforderlich. Eine vor allem für die Besitzer von Wohnwagen und Sportanhängern bedeutsame Ausnahme gibt es bei der Klasse B: Ein Führerschein dieser Klasse genügt auch bei Anhängern mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse als 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt. Zum 19.01.2013 wurde zudem eine Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 neu eingeführt, die überwiegend für das Führen von kleineren Wohnwagen-Gespannen interessant ist. Sie kann erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeug-kombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat. Für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 in die Fahrerlaubnis der Klasse B bedarf es keiner Prüfung, sondern nur einer Fahrerschulung.

 

Grenze zwischen der Pkw- und der Lkw-Klasse

Die Grenze zwischen der Pkw-Klasse (3/B) und der Lkw-Klasse (2/C) wurde von 7.500 kg auf 3.500 kg zulässige Gesamtmasse herabgesetzt. 

Wer Fahrzeuge zwischen 3.500 kg und 7.500 kg führen will, muss mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse C1 erwerben. Für Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 gibt es Regelungen zum Schutz ihres Besitzstandes (siehe Besitzstandsregelungen").

 

Stufenführerschein bei Klasse T

Das Mindestalter für Klasse T beträgt 16 Jahre.

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhänger) geführt werden.