Die verschiedenen Führerscheinklassen
Du möchtest einfach und schnell Deinen Führerschein machen? Dann komm bei uns vorbei. Wir bringen Dir gerne das Fahren bei und unterstützen Dich bestmöglich bei Theorie und Praxis. Hier findest Du eine Übersicht über die verschiedenen Führerscheinklassen, die wir ausbilden.
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Mofa
Mindestalter: 15 Jahre |
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Klasse AMZweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit
auch mit Beiwagen. Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen. Dreirädrige Kleinkrafträder mit
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit
Mindestalter: 15 Jahre (NEU seit 2020)*. |
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Klasse A 1Krafträder mit
auch mit Beiwagen. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
Mindestalter: 16 Jahre. |
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Klasse A 2Krafträder mit
auch mit Beiwagen. Mindestalter: 18 Jahre. |
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Klasse AKrafträder mit
auch mit Beiwagen. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
Mindestalter: 24 bei direktem Zugang. 21 für Dreirädrige. |
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Klasse BKraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
auch mit Anhänger
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
Mindestalter: 18 Jahre beim Direkterwerb, 17 Jahren beim Begleitenden Fahren. Schließt Klasse AM & L mit ein. Klasse B mit Schlüsselzahl 197(Automatik-Regelung ab 01.04.2021) Führerschein Klasse B mit Eintragung Schlüsselzahl 197
Klasse B mit Schlüsselzahl 96(keine eigene Fahrerlaubnisklasse) Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
Info: Erweiterung der Klasse B, wird durch Zuteilung der Schlüsselzahl 96 erteilt, keine Prüfung, aber Schulung
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Klasse BEZugfahrzeug der Klasse B in Kombination
Mindestalter: 18 Jahre beim Direkterwerb, 17 Jahren beim Begleitenden Fahren. Voraussetzung: Vorbesitz Kl. B, nur praktische Prüfung. |
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Klasse C 1Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg. Mindestalter: 18 Jahre. |
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Klasse C 1 EZugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit
Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit
Mindestalter: 18 Jahre. |
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Klasse CKraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg. Mindestalter: 21 (18 nach erfolgter Grundqualifikation) |
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Klasse CEZugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit
Mindestalter: 21 (18 nach erfolgter Grundqualifikation) |
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Klasse T
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern) Mindestalter: 16 Jahre. |
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Klasse L
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern) Mindestalter: 16 Jahre. |
Das brauchst Du:
Hier haben wir für Euch ein paar Dinge aufgelistet, die Ihr für die Beantragung Eures Führerscheins benötigt:
- gültiger Ausweis
- aktuelles, biometrisches Passfoto
- Nachweis über einen Sehtest
(nicht älter als 2 Jahre). In unserer Fahrschule in Kaster kannst Du auch den Sehtest machen.
- Nachweis über die Teilnahme am Kurs "Lebensrettende Sofortmaßnahmen (LSM)" oder an einem Erste-Hilfe-Kurs.
- Für die Anmeldung der Klassen C, CE, C1, C1E wird anstelle des Sehtests ein augenärztliches Gutachten benötigt sowie ein ärztliches Zeugnis.
Wissenswertes
Stufenführerschein für Krafträder
Die bisherigen Klassen 1a und 1 gehen in der neuen Klasse A auf. Inhaltlich bleibt der Stufenführerschein jedoch bestehen. Wer zunächst die Fahrerlaubnis in einer weniger starken Leistungsklasse erwirbt, erhält leichteren Zugang zur nächst höheren Fahrerlaubnisklasse (Beispiel: Wer zunächst zwei Jahre Erfahrung in der Klasse A1 – Leichtkraftrad bis 11 kW Leistung – sammelt, muss für den Zugang zur Klasse A2 – Kraftrad bis 35 kW Leistung – nur noch eine praktische Prüfung ablegen, nicht aber mehr eine theoretische). Damit wird ein Anreiz geschaffen, zunächst auf weniger leistungsstarken Zweirädern Erfahrung zu sammeln.
Anhängerführerschein
Für das Mitführen von Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und bis zu 3.500 kg ist ein eigener Anhänger-Führerschein, die Klasse E, erforderlich. Eine vor allem für die Besitzer von Wohnwagen und Sportanhängern bedeutsame Ausnahme gibt es bei der Klasse B: Ein Führerschein dieser Klasse genügt auch bei Anhängern mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse als 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt. Zum 19.01.2013 wurde zudem eine Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 neu eingeführt, die überwiegend für das Führen von kleineren Wohnwagen-Gespannen interessant ist. Sie kann erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeug-kombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat. Für die Eintragung der Schlüsselzahl 96 in die Fahrerlaubnis der Klasse B bedarf es keiner Prüfung, sondern nur einer Fahrerschulung.
Grenze zwischen der Pkw- und der Lkw-Klasse
Die Grenze zwischen der Pkw-Klasse (3/B) und der Lkw-Klasse (2/C) wurde von 7.500 kg auf 3.500 kg zulässige Gesamtmasse herabgesetzt.
Wer Fahrzeuge zwischen 3.500 kg und 7.500 kg führen will, muss mindestens die Fahrerlaubnis der Klasse C1 erwerben. Für Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 gibt es Regelungen zum Schutz ihres Besitzstandes (siehe Besitzstandsregelungen").
Stufenführerschein bei Klasse T
Das Mindestalter für Klasse T beträgt 16 Jahre.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhänger) geführt werden.